ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MITBEDINGUNGEN
Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamtem Geschäftsverkehr zwischen den Mieter und Mietstudio FotoArt (Inh. Katrin Penschke) – im Folgenden „Vermieter“ – genannt.
ALLGEMEINES
- a) Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen.
- b) Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios bzw. des Angebotes, durch den Mieter.
- c) Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
- d) Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich, sich bei Mietbeginn durch die Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweis zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch
zu speichern. Dieses kann durch eine Fotokopie des Ausweises erfolgen.
- Miete
a) Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste, die online unter www.mietstudio-fotoart.de einzusehen ist.
- b) Die Studiomiete beinhaltet Heizung, Strom-/Wasserkosten, Blitz- und Studiotechnik sowie aller im Studio enthaltenen Requisiten.
- c) Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag je angefangene Stunde abgerechnet. Ein
Anspruch auf eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
- d) Die Buchung kann bis zu 5 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden. Anderen Falls wird 50% vom Mietpreis berechnet. Wird die Buchung erst am Vortag oder am gleichen Tag abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, werden 100% des Mietpreises als Stornokosten berechnet. Die Stornokosten
entfallen, wenn ein Ersatztermin innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und im Voraus bezahlt wird. Wird auch der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden 100% Stornokosten berechnet. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und vom Mietstudio FotoArt bestätigt werden.
- e) Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person betreten. Der Vermieter nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
- f) Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung oder Assistenz können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
- Zahlungsbedingungen
- a) Die Miete ist vor Beginn der Nutzung im bar zu bezahlen.
- b) Nebenkosten, sowie Zusatzleistungen (siehe 2f) sowie Overtime (siehe 2c) werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und sind ebenfalls in bar zu begleichen.
- c) Der Mieter verpflichtet sich eine Kaution in der Höhe von 150€ zu hinterlegen, welche nach der ordnungsgemäßen Übergabe des Studios abzüglich der Studiomiete zurückerstattet wird.
- d) Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform.
- Nutzung
a) Der Mieter ist verpflichtet, das Studio sowie alle gemieteten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich. Er hat
dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
- b) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer oder Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein. In Ausnahmefällen sind unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich.
- c) Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden.
- d) Ein Umbau oder Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für Strom führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.
- e) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
- f) Der Mieter ist nicht berechtigt, in den Räumlichkeiten Workshops/Kurse zu veranstalten. Dieses bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters.
g) Der Vermieter ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt
h) Durch die Anmietung erhält der Mieter das Recht, Aufnahmen in unseren Räumen zu erstellen. Außerhalb der Räumlichkeiten (Vorräume, Treppenhaus, Flure, Gewerbegrundstück etc.) ist das Fotografieren ausdrücklich untersagt.
- i) Bei Nutzung unserer Hintergründe ist das Abrollen und Verwenden bis zum Boden kostenfrei, ab dem Fußboden sind 10 Euro pro laufenden Meter fällig.
- Zustand der Räume
a) Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Beanstandungen müssen im Vorfeld formuliert werden. Bei Mietende muss das Studio in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür notwendige Zeit ist in der Mietzeit vom Mieter zu berücksichtigen. In allen Räumen ist Rauchverbot. - b) Sollte sich das Studio nach der Mietzeit in einem Zustand intensiver Verschmutzung befinden, behält sich der Vermieter vor, die Reinigung der Räume zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten wie z.B. Mietausfall dem Mieter in Rechnung zu stellen.
- Eigentumsvorbehalt
a) Alle von Mietstudio FotoArt vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Mietstudio FotoArt und deren Eigentümer.
b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.
- Haftung
a) Das Betreten des Studios und des Grundstücks des Studios durch den Mieter und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.
- b) Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
c) Der Mieter haftet gegenüber den Mietstudio und seinen Betreibern/Eigentümern für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an der Einrichtung sowie allen Geräten, Equipment, Requisiten. Dies gilt auch für Schäden, die Mitarbeiter oder Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Für Personen und Folgeschäden, sowie der daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall). Der Mieter stellt dem Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder andere Defekte an Geräten oder der Raumeinrichtung sind unverzüglich zu melden.
d) Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
- Höhere Gewalt
- a) Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch Stromausfall) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modellgagen, Anfahrkosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ereignisse entstehen.
- Aufnahmebereiche
- a) Pornografische Aufnahmen sind in unseren Räumen untersagt. Bei Missachtung ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung jederzeit unter Forderung der vollen Mietgebühr zu beenden. Sollte der Mieter oder beteiligte Personen pornografische Aufnahmen in unserem Räumen anfertigen und veröffentlichen, gehen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten gerichtlich vor und schließen Schadenersatzansprüche nicht aus.
- Jugendschutz
- a) Der Studiomieter verpflichtet sich, in dem Studio und mit dem zur Verfügung gestellten Internet keine Sitten- und/oder gesetzeswidrigen Handlungen vorzunehmen, alle Einverständniserklärungen zu besorgen. Insbesondere die Einhaltung des Jugendschutzes ist zu gewährleisten.
- Haftungsbeschränkung
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- Urheberrecht
- a) Der Mieter ist verpflichtet, die für alle im Studio herzustellenden Aufnahmen erforderlichen Leistungsschutz- und Urheberrechte sowie sonstige Rechte auf eigene Rechnung zu erwerben.
b) Die auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Urhebers bzw. Autors.
- Recht
- a) Sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
- b) Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- c) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- d) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cottbus.
- Haftungssauschluss/Datenschutz
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Hiermit erkenne ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietstudio FotoArt an.
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Ort/Datum Unterschrift Mieter